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Wie kommt man zu einem Behindertenpass und Parkausweis?
In unseren Gesprächsgruppen der Selbsthilfe Polyneuropathie taucht immer wieder die Frage auf, wie man zu einem Behindertenpass und einem Parkausweis für das Auto kommt.
Vorweg muss man sagen, dass das zwei unterschiedliche Dokumente sind. Wer einen Behindertenpass hat bekommt noch nicht automatisch einen Parkausweis.
Zuständig für beide Ausweise ist das Sozialministeriumservice.
Der Behindertenpass ist ein Lichtbildausweis im Scheckkartenformat. Der Pass kann von allen Altersgruppen beantragt werden. Direkte Vergünstigungen oder Vorteile gibt es seitens des Staates nur bei der steuerlichen Arbeitnehmerveranlagung (früher Jahresausgleich). Aber viele Einrichtungen wie Museen, Bäder, Organisationen oder Verkehrsbetriebe gewähren Ermäßigungen auf freiwilliger Basis.

Um zu einem Behindertenpass zu kommen, muss er beantragt werden. Medizinische Befunde müssen beigelegt werden. Dann erfolgt in der Regel eine Untersuchung bei einem Gutachter, der den sogenannten "Grad der Behinderung" feststellt. Liegt dieser bei 50% oder mehr, dann wird ein Behindertenpass ausgestellt.
Wird bei diesem Gutachten festgestellt, dass die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wegen einer Behinderung unzumutbar ist, dann kann der Parkausweis – im Behördendeutsch heißt er Ausweis gemäß § 29 b Straßenverkehrsordnung (StVO) – beantragt werden.

Beide Anträge können online oder herkömmlich in Papier gestellt werden und neu ist, dass kein Lichtbild mehr beigelegt werden muss, das holt sich die Behörde von anderen Ausweisen.
Weitere Informationen unter https://www.sozialministeriumservice.gv.at/
Anmerkung: Dr.iur. Peter Pitzinger, Obmann-Stv. der Selbsthilfe Polyneuropathie, hat einen Vortrag zu diesem Thema zusammengestellt, der gerne angefordert werden kann. Bei Interesse bitte bei kontakt@selbsthilfe-polyneuropathie.at oder Tel. 0677 / 617 856 71 melden.