Kritik an Begutachtungen von der PVA

Wer ein Pflegegeld oder eine Berufsunfähigkeitspension beantragt, muss bei einem Gutachter der PVA erscheinen. Die Arbeiterkammer Oberösterreich, die im Jahr ca. 2.500 Gerichtsverfahren gegen die PVA alleine in Oberösterreich durchführt, hat dazu eine Studie in Auftrag gegeben.

Insgesamt werden die Untersuchungen als überwiegend negativ erlebt. Viele Antragsteller empfinden die Untersuchung als gar nicht oder wenig respektvoll. Den Gutachtern wird oft Voreingenommenheit vorgeworfen. Viele Patienten glauben, dass die Untersuchung von vorherein auf eine Ablehnung ausgerichtet war. Oft werden von den Gutachtern vorliegende Befunde und Gutachten ignoriert. Die AK Oberösterreich fordert vermehrt Schulungen für die Gutachter und eine bessere Aufklärung der Antragsteller über ihre Rechte.

Bei den Einstufungen zum Pflegegeld hat die Arbeiterkammer fast 60% der Fälle gewonnen. Eine Beschwerde gegen den Bescheid landet vor dem Sozialgericht. Das Pflegegeld hat 7 Stufen, in welche Stufe man kommt und damit welche Pflegegeld-Leistung man erhält, entscheidet der Gutachter. Für die Pflegestufe 1 ist ein Pflegeaufwand von mindestens 65 Stunden im Monat nachzuweisen.

Foto: C.Stadler_Bwag“ CC-BY-SA-4.0

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