Öffentliche Verkehrsmittel

Wiener Linien: Endlich Ermäßigung für Menschen mit Behinderung

Ab einem Grad der Behinderung von 70% wird auf der Rückseite jedes Behindertenausweises das Zeichen „Fahrpreisermäßigungen“ hinzugefügt. Es bedeutet, dass der Inhaber oder die Inhaberin des Passes die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen kann. Das Bundesbehindertengesetz sieht im § 48 eine Fahrpreisermäßigung für Menschen mit Behinderung vor. „..kann im Rahmen der jeweils im Bundesfinanzgesetz für diesen Zweck verfügbaren Mittel mit Verkehrsunternehmen des öffentlichen Verkehrs eine Fahrpreisermäßigung vereinbart werden“. Wir werden sehen, das Wörtchen „kann“ ist eine ungünstige Formulierung.

Wie sieht nun die Lage in Wien aus? Gibt es eine Fahrpreisermäßigung bei den Wiener Linien? Derzeit nicht. Weder in der Wien mobil App noch auf Ihrer Homepage gibt es Informationen über den Fahrpreis für Menschen mit diesem Zusatzeintrag im Behindertenpass. Ein Anruf im Kundencenter war ernüchternd, denn es gibt laut dieser Auskunft KEINE Ermäßigung für Menschen mit Behinderung bei den Wiener Linien. Sehr wohl aber für alle möglichen Gruppen, von Grundwehrdienern, Polizeischülern bis hin zu Inhabern des Mobil-Passes für Bezieher öffentlicher Leistungen.

Ganz anders die Verkehrsregion VOR:  Behinderte erhalten Einzelkarten und Tageskarten zum ermäßigten Fahrpreis mit dem Österreichischen Behindertenpass, wenn eine verminderte Erwerbsfähigkeit oder Grad der Behinderung von mind. 70% vermerkt ist. Ebenso geben die ÖBB , die Westbahn oder städtische Verkehrsbetriebe in Linz, Graz oder Salzburg Ermäßigungen.

Eine Stellungnahme der Wiener Linien führte aus, dass die Barrierefreiheit ein zentrales Anliegen sei und deswegen laufend Investitionen stattfinden. Beispiele dafür sind der Aufzugsnachbau, das durchgehende Blindenleitsystem in den U-Bahn-Stationen sowie der zunehmend flächendeckende Einsatz von Niederflurstraßenbahnen. Aus diesen Gründen werden seitens der Wiener Linien keine Ermäßigungen auf Fahrkarten für Menschen mit einer Mobilitätsbeeinträchtigung angeboten.

Alles ist jetzt anders: Jahreskarte „Spezial“

Die Aufregung in den Medien war groß, als die Erhöhung der Tarife ab 2026 für Bim, Autobus und  U-Bahn angekündigt wurden. Im Wahlkampf vor ein paar Monaten wurde noch versprochen, die Jahreskarte bleibt bei 365 Euro Gebühr, nun wird sie 467 Euro kosten. Durch diesen Wirbel – kritisiert wurde auch zu Recht, dass es für Senioren zukünftig keine ermäßigten Einzelfahrscheine mehr geben wird – ist die Verbesserung für Menschen mit Behinderung untergegangen. Ab 2026 gibt es eine sogenannte „Jahreskarte Spezial“ für Menschen mit Behinderung und dem Zusatzeintrag Fahrpreisermäßigung. Der Preis beträgt 300 Euro, also fast soviel wie die derzeitige Jahreskarte (364 Euro) und auch im nächsten Jahr bei weitem nicht die Hälfte der neuen Jahresgebühr ( das wären 228 Euro). Ähnlich wie bei den Senioren ist zu kritisieren, dass diese Ermäßigung nur für „Stammgäste“ etwas bringt, wer nur sehr selten, etwa zu einem Arztbesuch, die Öffis nimmt, hat von der Jahreskarte nichts.

Ein Problem ist auch, dass der Fokus künftig auf digitale Tickets liegt, die günstiger sind als analoge Tickets. Das ist zusätzlich eindeutig eine Altersdiskriminierung.

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